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Das Recht am eigenen Bild oder Bildnisrecht
ist eine besondere Ausprägung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts. Es
besagt, dass jeder Mensch grundsätzlich selbst darüber bestimmen darf, ob überhaupt
und in welchem Zusammenhang Bilder von ihm veröffentlicht werden (§ 22
Satz 1 Kunsturheberrechtsgesetz (KUG/KunstUrhG)). Fotos von Veranstaltungen 2011
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